Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21   

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https://dejure.org/2022,27140
OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2022,27140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.03.2022 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2022,27140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. März 2022 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2022,27140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zufahrtsrecht aufgrund einer eingetragenen Grunddienstbarkeit Berechtigung der Überfahrt über ein angrenzendes Teilgrundstück Befahren mit handelsüblichen Kraftfahrzeugen zum Transport von Menschen oder Gütern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    Vielmehr kommt es auf den allgemeinen, der Verkehrsauffassung entsprechenden Charakter des betroffenen Grundstücks an sowie auf das Bedürfnis, von dem Wegerecht in diesem Rahmen Gebrauch zu machen (BGH NJW 2014, 3780 Rn. 6 m.w.N.).

    Mithin muss sich die Grunddienstbarkeit bei vernünftiger Betrachtung heute auf einen zufahrenden Fahrzeugverkehr erstrecken (vgl. BGH NJW 2014, 3780 Rn. 6, BGH NJW-RR 2003, 1237).

    Da der Begriff der Anlage nicht nur bauliche Anlagen, sondern auch Pflanzen (BGH NJW 2014, 3780) umfasst, können grundsätzlich auch die angeführten, an der Oberfläche des Weges verlaufende Wurzeln eines Baumes oder der sonstige Bewuchs als beeinträchtigende Anlage angesehen werden.

    Nur im letztgenannten Fall könnte ein Verjährung des dahingehenden Beseitigungsanspruchs, der die Verwirklichung des Rechts selbst betrifft und folglich nach § 197 Abs. 2 BGB analog binnen 30 Jahren verjährt (BGH NJW 2014, 3780), zu einem vollständigen Erlöschen der Grunddienstbarkeit führen.

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 102/18

    Duldung der vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige durch den Eigentümer des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    Die Verbote wirksamer Baumschutzsatzungen sind auch von dem Nachbarn hinzunehmen (BGH NJW-RR 2019, 1356).

    Schließlich fehlt es auch an Vortrag, ob ggf. eine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung der Störungsquelle beantragt werden kann und welche Maßnahmen erfolglos unternommen worden sind (vgl. BGH NJW-RR 2019, 1356).

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89

    Bemessung einer Notwegrente

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    Maßgebend für die Bemessung der Notwegrente ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere BGH NJW 1991, 564) die Minderung des Verkehrswertes, welche das betroffene Grundstück durch den Notweg erfährt.

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles und die individuellen Vermögensnachteile des Duldungspflichtigen im Zeitpunkt der Entstehung des Notwegrechtes zu berücksichtigen (BGH NJW 1991, 564 m.w.N.).

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    So kann es etwa bei von alters her überkommenen beengten Verhältnissen in städtischen Kernbereichen liegen, wenn die historischengewachsenen örtlichen Verhältnisse es nicht zulassen, die zum Wohnen bestimmten Grundstücke mit Kraftfahrzeugen anzufahren (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78 - juris).

    Ebenso liegt es, wenn Wohnanlagen bewusst in der Weise geplant und geschaffen werden, dass der Fahrzeugverkehr von den unmittelbar zu den Wohngrundstücken führenden Wegen ferngehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78 - juris).

  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 5 U 143/11

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Wegerecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    Das Landgericht übersieht, dass bei einer Toranlage zwischen dem Bestand der Anlage und der Funktion der Anlage als Tor zu unterscheiden ist (ebenso OLG Hamm NJOZ 2012, 2009; KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2019 - 4 U 88/18, BeckRS 2019, 22525).

    Hiervon zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob der Berechtigte auch von der Nutzung der Toranlage ausgeschlossen worden ist (OLG Hamm NJOZ 2012, 2009).

  • KG, 30.04.2019 - 4 U 88/18

    Beseitigung der Beeinträchtigungen einer im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    Denn durch die mit der Errichtung des Tores verbundene Absperrwirkung wird das ungehinderte Begehen oder Befahren des mit der Grunddienstbarkeit belasteten Weges eingeschränkt, weil es die Benutzung (jedenfalls) erforderlich macht, das Tor zu öffnen und innerhalb eines von der Mechanik vorgegebenen Zeitraumes zu passieren (vgl. etwa OLG Saarbrücken NJW-RR 2020, 141 Rn. 24 und KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2019 - 4 U 88/18 - BeckRS 2019, 22525).

    Das Landgericht übersieht, dass bei einer Toranlage zwischen dem Bestand der Anlage und der Funktion der Anlage als Tor zu unterscheiden ist (ebenso OLG Hamm NJOZ 2012, 2009; KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2019 - 4 U 88/18, BeckRS 2019, 22525).

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19

    1. Es stellt eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    Denn durch die mit der Errichtung des Tores verbundene Absperrwirkung wird das ungehinderte Begehen oder Befahren des mit der Grunddienstbarkeit belasteten Weges eingeschränkt, weil es die Benutzung (jedenfalls) erforderlich macht, das Tor zu öffnen und innerhalb eines von der Mechanik vorgegebenen Zeitraumes zu passieren (vgl. etwa OLG Saarbrücken NJW-RR 2020, 141 Rn. 24 und KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2019 - 4 U 88/18 - BeckRS 2019, 22525).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZR 52/13

    Streitwert einer Klage auf Duldung der Schaffung eines Notwegs auf dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    Dabei stellt der Senat auf die Wertminderung ab, welche das belastete Grundstück der Beklagten durch die Gewährung der Grunddienstbarkeit (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZR 52/13 - juris) und durch die Gewährung eines Notwegerechts erfährt.
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    Notwendig für die Annahme einer Verwirkung ist, dass sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dass dieser das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen wird und es mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, dass der Berechtigte später doch mit dem ihm zustehenden Recht hervortritt und dass unter diesem Gesichtspunkt die Leistung für den Verpflichteten unzumutbar ist (BGHZ 25, 47).
  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 189/15

    Auslegung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
    Duldungspflichtig sind dabei die Eigentümer aller Grundstücke, die zwischen dem abgeschnittenen Grundstück und dem öffentlichen Weg liegen (BGH MDR 2016, 1130).
  • BGH, 11.12.2020 - V ZR 268/19

    Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 44/19

    Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die

  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 318/02

    Nutzung eines Wegerechts zum Betrieb hinzugepachteter Flächen

  • BGH, 18.07.2013 - V ZR 3/13

    Bestimmung des Streitwerts bei Streit über die Entfernung eines im Grundbuch

  • BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97

    Fehlerhafte Bezeichnung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 9 U 126/95
  • BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs des Berechtigten auf Beseitigung

  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 2 K 2945/19
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,60934
OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2021,60934)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.10.2021 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2021,60934)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2021,60934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 826
    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster ausgestatteten Diesel-Fahrzeugs (hier: Opel Zafira Tourer 1.6 CDTI)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; Begriff der Sittenwidrigkeit; Zulässigkeit eines Thermofensters

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21
    Die Grundsätze für das Vorliegen einer objektiven Sittenwidrigkeit bei Manipulationen der Abgasbehandlung von Fahrzeugen hat der Bundesgerichtshof in der Grundsatzentscheidung BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 dargelegt.

    Der Einsatz eines sogenannten Thermofensters ist nicht mit der Fallkonstellation zu vergleichen, die dem Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - zum Motortyp EA 189 zugrunde liegt.

    Die Sittenwidrigkeit kann sich aus einer Gesamtschau des festgestellten Verhaltens der Beklagten unter Berücksichtigung des verfolgten Ziels, der eingesetzten Mittel, der zutage getretenen Gesinnung und der eingetretenen Folgen ergeben (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 16).

    Eine sekundäre Darlegungslast wird in den vorliegenden Fällen nur angenommen, soweit die Kenntnis hinsichtlich der Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen als verfassungsmäßig berufene Vertreter gemäß § 31 BGB behauptet wird (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 39, juris) und soweit unklar ist, wer die Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Beklagten getroffen hat (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19 -, Rn. 17, juris).

    Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast der Sittenwidrigkeit in objektiver Hinsicht verbleibt es bei dem allgemeinen Grundsatz, dass die Klagepartei die volle Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 35).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21
    Die besondere Verwerflichkeit besteht, wenn dem Kraftfahrtbundesamt vorgespiegelt wird, das Fahrzeug werde auf dem Prüfstand unter den Motorbedingungen betrieben, die auch im normalen Fahrbetrieb zum Einsatz kommen (a.a.O. Rn. 18, juris) oder im Typengenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht werden (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 22, juris) oder bei einem implantierten Thermofenster weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der für die Beklagte handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 28, juris).

    Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, Rn. 16, juris).

    Bei dem Einsatz eines Thermofensters wie im vorliegenden Fall fehlt es dagegen an einem derartigen arglistigen Vorgehen des beklagten Automobilherstellers, das die Qualifikation seines Verhaltens als objektiv sittenwidrig rechtfertigen würde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 17, juris).

    Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen die Klagepartei als Anspruchstellerin (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 19, juris).

    Dabei kann zugunsten der Klagepartei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterstellt werden, dass eine derartige temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung 715/2007/EG zu qualifizieren ist (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 16, juris).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, Rn. 29, juris).

    Für einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB fehlt es an der Stoffgleichheit zwischen Vermögenseinbuße der Klagepartei und den erstrebten Vermögensvorteilen für die Beklagte (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 24, juris).

    Das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt offensichtlich nicht im Aufgabenbereich des Art. 5 VO 715/2007/EG (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 12, juris).

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21
    Die besondere Verwerflichkeit besteht, wenn dem Kraftfahrtbundesamt vorgespiegelt wird, das Fahrzeug werde auf dem Prüfstand unter den Motorbedingungen betrieben, die auch im normalen Fahrbetrieb zum Einsatz kommen (a.a.O. Rn. 18, juris) oder im Typengenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht werden (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 22, juris) oder bei einem implantierten Thermofenster weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der für die Beklagte handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 28, juris).

    Hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände im Zusammenhang mit der Entwicklung und Genehmigung des Software-Updates, an denen es im Streitfall fehlt (BGH, Beschluss vom 09. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 26, juris).

    Fehlt es hieran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (BGH, Beschluss vom 09. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19

    Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21
    Eine sekundäre Darlegungslast wird in den vorliegenden Fällen nur angenommen, soweit die Kenntnis hinsichtlich der Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen als verfassungsmäßig berufene Vertreter gemäß § 31 BGB behauptet wird (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 39, juris) und soweit unklar ist, wer die Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Beklagten getroffen hat (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19 -, Rn. 17, juris).
  • OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20

    Keine Schadensersatzansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen den Hersteller

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21
    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21
    Die Darlegungs- und Beweislast für die die Haupttatsache stützenden Indiztatsachen trägt dabei die Partei, die auch die Haupttatsache zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19 -, Rn. 58, juris).
  • LG Bamberg, 03.05.2021 - 43 O 296/20

    Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Pkws - Abschalteinrichtung im

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 03.05.2021, Az. 43 O 296/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und den Streitwert für die Berufung auf 17.133,34 EUR festzusetzen.
  • LG Aschaffenburg, 28.04.2023 - 23 O 177/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung unzulässiger

    Unter Berufung auf diese Rechtsprechung hat das OLG Bamberg in mehreren Entscheidungen, die die hiesige Beklagte betrafen, Schadensersatzansprüche abgelehnt (Beschlüsse vom 05.10.2021, Az. 4 U 229/21, und vom 20.04.2021, Az. 5 U 57/21, sowie zuletzt Beschluss vom 18.01.2023, Az. 3 U 161/22, BeckRS 2023, 3006).
  • LG Aschaffenburg, 10.06.2022 - 23 O 197/21

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier:

    Zudem hat das OLG Bamberg in zwei Entscheidungen, die die hiesige Beklagte betrafen, Schadensersatzansprüche abgelehnt (Beschlüsse vom 05.10.2021, Az. 4 U 229/21, und vom 20.04.2021, Az. 5 U 57/21, von Beklagtenseite vorgelegt als Anlage AOG-14 und 15).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.12.2021 - 4 U 229/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,60933
OLG Bamberg, 02.12.2021 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2021,60933)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.12.2021 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2021,60933)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2021,60933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826; ZPO § 522 Abs. 2
    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster Diesel-Fahrzeugs (hier: Opel Zafira Tourer 1.6 CDTI)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; Verpflichtender Fahrzeugrückruf durch das KBA

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster Diesel-Fahrzeugs ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bamberg, 03.05.2021 - 43 O 296/20

    Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Pkws - Abschalteinrichtung im

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.12.2021 - 4 U 229/21
    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 03.05.2021, Aktenzeichen 43 O 296/20, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 03.05.2021, Aktenzeichen 43 O 296/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.12.2021 - 4 U 229/21
    Damit diese indes eine Haftung der Beklagten wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB auslösen kann, müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21, BeckRS 2021, 33038 Rn. 14, beckonline, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 25.02.2022 - 4 U 229/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,53267
OLG Jena, 25.02.2022 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2022,53267)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.02.2022 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2022,53267)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - 4 U 229/21 (https://dejure.org/2022,53267)
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